Aktualisierung der Hygienekonzepte (05.04.)
Originaltext vom HFV:
Mit dem 02.04.2022 gab es landesweit Änderungen an den Corona-Verordnungen der Bundesländer. Diese Änderungen haben wesentlichen Einfluss auf unseren Umgang mit der Corona-Lage.
Ab sofort sind keine Hygienekonzepte der Vereine mehr notwendig. Wir haben daher unsere Seite, die alle Hygienekonzepte der Vereine aufgelistet hatte, entsprechend entfernt. Idealerweise benötigen wir diese nicht wieder.
Zuschauerbeschränkungen wurden ebenfalls aufgehoben. Wir weisen in diesem Zuge darauf hin, dass allen Inhaber*innen von Schiedsrichter- bzw. HFV-Ausweisen gem. HFV-Finanzleistungen wieder freier Zutritt zu den Spielen im HFV-Gebiet zu gewähren ist!
Trotz Wegfalls aller Hygienekonzepte, möchten wir darauf hinweisen, dass gem. § 4 Abs. 1 der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO vom 02.04.2022 eine FFP2-Maskenpflicht für alle Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben in Innenräumen, und damit auch in den Umkleidekabinen gilt. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in diesen Bereichen.
Ab dem 11.04.2022 liegt ein Corona-Verdachtsfall gemäß Ziffer 3.25.1 der Durchführungsbestimmungen vor, wenn das Ergebnis eines aktuell durchgeführten Schnelltests eines Leistungsträgers der Coronavirus-Testverordnung oder eines PCR-Tests positiv ist.
Bei Absage eines Spiels ist der/die Schiedsrichter*in telefonisch zu informieren. Da die Daten des/der Schiedsrichter*in nach Eingabe der Absage nicht mehr im DFBnet einsehbar sind, notiert bitte vor der Absage an den HFV die Kontaktdaten des/der Schiedsrichter*in. Erfolgt die Absage nicht, ist dem/der Schiedsrichter*in gemäß Ziffer 7.6 der Durchführungsbestimmungen das Fahrgeld und der halbe Spesensatz zu bezahlen.
Das Hygienekonzept des Hamburger Fußball-Verbandes, welches zudem weitere Empfehlungen zum Umgang mit dem Corona-Virus enthält, ist unter den Dokumenten zu finden.
Die aktuellen Fallzahlen und Spielausfälle zeigen, dass die Pandemie noch nicht beendet ist, weshalb wir an dieser Stelle an die Vernunft aller Beteiligten im Umgang mit dem Corona-Virus appellieren möchten!
Mit dem 02.04.2022 gab es landesweit Änderungen an den Corona-Verordnungen der Bundesländer. Diese Änderungen haben wesentlichen Einfluss auf unseren Umgang mit der Corona-Lage.
Ab sofort sind keine Hygienekonzepte der Vereine mehr notwendig. Wir haben daher unsere Seite, die alle Hygienekonzepte der Vereine aufgelistet hatte, entsprechend entfernt. Idealerweise benötigen wir diese nicht wieder.
Zuschauerbeschränkungen wurden ebenfalls aufgehoben. Wir weisen in diesem Zuge darauf hin, dass allen Inhaber*innen von Schiedsrichter- bzw. HFV-Ausweisen gem. HFV-Finanzleistungen wieder freier Zutritt zu den Spielen im HFV-Gebiet zu gewähren ist!
Trotz Wegfalls aller Hygienekonzepte, möchten wir darauf hinweisen, dass gem. § 4 Abs. 1 der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO vom 02.04.2022 eine FFP2-Maskenpflicht für alle Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben in Innenräumen, und damit auch in den Umkleidekabinen gilt. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in diesen Bereichen.
Ab dem 11.04.2022 liegt ein Corona-Verdachtsfall gemäß Ziffer 3.25.1 der Durchführungsbestimmungen vor, wenn das Ergebnis eines aktuell durchgeführten Schnelltests eines Leistungsträgers der Coronavirus-Testverordnung oder eines PCR-Tests positiv ist.
Bei Absage eines Spiels ist der/die Schiedsrichter*in telefonisch zu informieren. Da die Daten des/der Schiedsrichter*in nach Eingabe der Absage nicht mehr im DFBnet einsehbar sind, notiert bitte vor der Absage an den HFV die Kontaktdaten des/der Schiedsrichter*in. Erfolgt die Absage nicht, ist dem/der Schiedsrichter*in gemäß Ziffer 7.6 der Durchführungsbestimmungen das Fahrgeld und der halbe Spesensatz zu bezahlen.
Das Hygienekonzept des Hamburger Fußball-Verbandes, welches zudem weitere Empfehlungen zum Umgang mit dem Corona-Virus enthält, ist unter den Dokumenten zu finden.
Die aktuellen Fallzahlen und Spielausfälle zeigen, dass die Pandemie noch nicht beendet ist, weshalb wir an dieser Stelle an die Vernunft aller Beteiligten im Umgang mit dem Corona-Virus appellieren möchten!